Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Fast jeder kennt jetzt die Abwrackprämie.
Es hat sich aber noch mehr getan im Kfz-Bereich: Die Kfz-Steuer wurde reformiert.
Die neue Kfz-Steuer soll auf den Klimaschutz abzielen und ab dem 01.07.2009 für Neuwagen in Kraft treten.

Neuwagen sollen zukünftig nicht mehr nur nach Hubraum, sondern auch nach dem Ausstoß des als Klimakiller bekannten CO2 besteuert werden.

Altfahrzeuge werden weiterhin nach Hubraum besteuert. Sie sollen aber nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt werden, wobei die Festlegung der Einzelheiten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.

Die Besitzer kleiner und mittlerer Autos werden sich hierüber freuen; nicht dagegen diejenigen sehr großer und verbrauchsstarker Fahrzeuge.

Für Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen, gilt eine befristete Steuerbefreiung: Insgesamt wird diese in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt.

Hier können Sie die neuen Steuersätze einsehen:
Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Dieselmotoren bei Erstzulassung ab dem 1.7.2009 bis zum 31.12.2011
Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Ottomotoren bei Erstzulassung ab dem 1.7.2009 bis zum 31.12.2011