Handy am Steuer - auch für Musikhörer teuer!
Wer beim Telefonieren am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40,- EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wir berichteten bereits über die relativ strenge Rechtssprechung.
Nun hat auch das OLG Köln am 12.08.2009 (Aktenzeichen 83 Ss Owi 63/09) entschieden, dass sogar das Halten eines Mobiltelefons zum Abhören von Musik eine bußgeldbewehrte verbotswidrige Benutzung darstellt.
Wer also am Steuer mit dem Handy am Ohr z.B. mp3-Dateien abhören will, muss mit einem Bußgeld von 40,- EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Lesen Sie hierzu auch unseren Kommentar zur Entscheidung des AG Gummersbach, welches das Handyverbot auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts stellte.