Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!
  • Start
  • Aktuelles
  • Wieder Verfahrenseinstellung Verkehrskontrollsystems Typ VKS, Amtsgericht Ludwigslust

Wieder Verfahrenseinstellung Verkehrskontrollsystems Typ VKS, Amtsgericht Ludwigslust

Wir berichteten bereits mehrfach über die überraschende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 11.08.2009, welche einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß aufhob, da das Tatfoto bzw. die Videosequenz verdachtsunabhängig durch Video-Fotografieren des Verkehrs gewonnen wurde.

Nachdem das Amtsgericht Lünen entschieden hat, dass ein Tatfoto, welches aufgrund einer - ebenfalls verdachtsunabhängigen - Verkehrsüberwachung durch Videoaufzeichnung (Typ VKS Vidit) und somit unter Verstoß gegen ein verfassungsrechtlich begründetes Beweiserhebungsverbot gewonnen wurde - nicht verwertet werden darf, und auch eine Entscheidung des Amtsgerichts Gifhorn (via verkehrsanwaelte.de) vom 19.10.2009 vorliegt, reiht sich eine erneute Einstellung eines Bußgeldverfahrens durch das Amtsgericht Ludwigslust v. 23.10.2009 (ebenfalls via verkehrsanwaelte.de) ein. In dem zur Entscheidung stehenden Fall ging es wie in der Entscheidung des AG Gifhorn um eine Abstandsmessung, welche einen Abstandsverstoß rügte.

Mit dem Verkehrsüberwachungssystem VKS / Vidit können sowohl Geschwindigkeits- als auch Abstandsmessungen durchgeführt werden.

Zur Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigslust (PDF):

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht also nach wie vor Kreise; nun wurde auch ein Abstandsverstoß eingestellt. Wir berichten weiter!