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Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed erneut vor Gericht abgeblitzt

Weitere zwei Gerichte, die die Messungen mit Poliscan Speed anzweifeln - zugunsten des Angeklagten...

Das Amtsgericht Solingen hat in dem Verfahren Az. 23 Owi-81 Js 2227/08-75/08 (via verkehrsanwaelte.de) am 02.04.2009 einen Autofahrer freigesprochen, welcher von einem mobilen Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed geblitzt worden war.

Zwar das Gericht zunächst keine Hinweise auf eine fehlerhafte Messung gesehen, aber der Verteidiger hatte die Richtigkeit der Messung bestritten. Schlussendlich vertrat das Gericht die Auffassung, dass der Beweis einer korrekten Messung nicht geführt war, da die dem Ergebnis zugrunde liegenden Vorgänge der Messwertbildung nicht nachprüfbar waren.

Das Amtsgericht Dillenburg (Az. 3 OWi 2 Js 54432/09; via verkehrsanwaelte.de) hatte am 02.10.2009 ebenfalls einen Autofahrer vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 56 km/h auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, weil nach übereinstimmender Aussage von vier Sachverständigen das Messgerät PoliScan Speed keiner nachträglichen Richtigkeitskontrolle unterzogen werden konnte.