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AG Güstrow erteilt Absage an Videoüberwachung

Wir berichteten bereits mehrfach über die überraschende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 11.08.2009, welche einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß aufhob, da das Tatfoto bzw. die Videosequenz verdachtsunabhängig durch Video-Fotografieren des Verkehrs gewonnen wurde.


Nachdem die Amtsgerichte Lünen, Gifhorn und Ludwigslust entschieden haben, dass ein Tatfoto, welches aufgrund einer - ebenfalls verdachtsunabhängigen - Verkehrsüberwachung durch Videoaufzeichnung (Typ VKS Vidit) und somit unter Verstoß gegen ein verfassungsrechtlich begründetes Beweiserhebungsverbot gewonnen wurde - nicht verwertet werden darf, hat jetzt auch das Amtsgericht Güstrow durch Beschluss vom 26. November 2009 (Aktenzeichen 971 Owi 546/09) ein Verfahren eingestellt, bei welchem dem Betroffenen ein Abstandsverstoß von weniger als 4/10 des halben Tachowerts einer Geschwindigkeit von 120 km/h vorgeworfen wurde.
Auch hier war das Beweismittel eine Videoband Aufzeichnung. Damit wurde nun ein weiterer auf Video aufgezeichneter Abstandsverstoß eingestellt. (via verkehrsanwaelte.de)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht also immer weitere Kreise; wir berichten weiter!