Wieder Verfahrenseinstellung, diesmal ein Abstandsverstoß - Amtsgericht Gifhorn
Wir berichteten bereits mehrfach über die überraschende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 11.08.2009, welche einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß aufhob, da das Tatfoto bzw. die Videosequenz verdachtsunabhängig durch Video-Fotografieren des Verkehrs gewonnen wurde.Nachdem das Amtsgericht Lünen durch Beschluss vom 14.10.2009, AZ 16 OWi-225 Js - entschieden hat, dass ein Tatfoto, welches aufgrund einer - ebenfalls verdachtsunabhängigen - Verkehrsüberwachung durch Videoaufzeichnung (Typ VKS Vidit) und somit unter Verstoß gegen ein verfassungsrechtlich begründetes Beweiserhebungsverbot gewonnen wurde - nicht verwertet werden darf, gibt es nun eine neue Entscheidung des Amtsgerichts Gifhorn (via verkehrsanwaelte.de) vom 19.10.2009. Auch hier wurde das System VKS verwendet; in dem zur Entscheidung stehenden Fall ging es allerdings um eine Abstandsmessung, welche einen Abstandsverstoß rügte.
Mit dem Verkehrsüberwachungssystem VKS / Vidit können sowohl Geschwindigkeits- als auch Abstandsmessungen durchgeführt werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht somit Kreise; nun wurde auch ein Abstandsverstoß eingestellt. Wir berichten weiter!