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Winterreifenpflicht gilt auch für Motorräder und Motorroller

Das hat jetzt das Bürgerbüro des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf eine Anfrage des Motorradrecht-Blogs „Lawbike“ bestätigt.

Wer´s genau wissen will, kann hier die Anfrage an das Ministerium und die ausführliche Antwort lesen.

Dies bedeutet, dass sich Motorradfahrer und auch Rollerfahrer darauf einstellen müssen, mit einem Bußgeld belegt zu werden, wenn sie bei einer der gesetzlich festgeschriebenen Witterungsverhältnisse unterwegs sind und nicht die geeignete Bereifung aufgezogen haben. Die Wetterverhältnisse wurden jetzt erstmals in das neue Gesetz mit aufgenommen; die Zukunft wird jedoch zeigen, ob dies in ausreichender Form geschehen ist.

Wie wird denn zukünftig entschieden, wenn zum Beispiel eine Anzeige mit dem Vorwurf erfolgt, bei Schneematsch und ungeeigneter Bereifung unterwegs gewesen zu sein, wenn der Betroffene der festen Auffassung ist, es habe noch oder doch gar kein Schneematsch vorgelegen..?

Man darf also gespannt sein, wie die Bußgeldbehörden und die Amtsgerichte mit der neuen Vorschrift umgehen.