Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan Speed - von 3 auf 1 Punkt aufgrund höheren Toleranzabzugs
Ein Mandant wurde mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed auf der A 45 geblitzt. Es wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h (nach Abzug der Toleranz) vorgeworfen. Im Verfahren vor der Bußgeldbehörde erging zunächst ein Bußgeldbescheid über € 90,00 Bußgeld und 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg .
Das Beweisfoto war von guter Qualität.; eine Fahreridentifikation war gut möglich.
Nach Einspruchseinlegung erfolgte Abgabe an das Amtsgericht Dillenburg.
Der Einspruch wurde damit begründet, dass möglicherweise eine Stufenprofilmessung erfolgte. Näheres hierzu und weitere Informationen zu dem Geschwindigkeitsmessgerät können Sie unserer Blitzer-Info zu "Poliscan Speed" erfahren.
Im Endergebnis wurde vom Gericht ein zusätzlicher Toleranzabzug von 4 km/h vorgenommen, so dass das Bußgeld von € 90,- auf € 70,- und der Eintrag in Flensburg von 3 auf 1 Punkt reduziert werden konnte.
Fazit:
Geschwindigkeitsüberschreitungen, gemessen mit Poliscan Speed sind überprüfbar. Dies kann insbesondere dann lohnenswert sein, wenn ein höherer Toleranzabzug erreicht werden und so beispielsweise ein Fahrverbot vermieden werden kann.