Sensormessung mit ESO ES 3.0: Fahrverbot adé - Verfahrenseinstellung
Ein Mandant wurde mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 (Softwareversion 1.003) in der Gemarkung Rauschenberg/Ernsthausen geblitzt.
Es erging wegen des Vorwurfes der Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h ein Bußgeldbescheid über € 140,00 Bußgeld, 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Im Rahmen der Begutachtung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik kam dieser u.a. zu dem Ergebnis, dass der gemessene Seitenabstand nicht innerhalb der von der PTB festgelegten zulässigen Toleranz von ± 1 m plausibel sei.
Das Verfahren wurde schließlich am 27.03.2014 mit der Angabe, dass "zwischenzeitlich Verfolgungsverjährung eingetreten" sei, eingestellt.
Hier erfahren Sie mehr über den Einseitensensor ESO ES 3.0
Fazit:
Geschwindigkeitsüberschreitungen, gemessen mit ESO ES 3.0 sind technisch überprüfbar. In dem vorliegenden Fall hat sich die Begutachtung durchaus gelohnt.
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