Mit eso ES 3.0 geblitzt - Verfahrenseinstellung und kein Fahrverbot
Ein Mandant wurde mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 außerorts im Raum Bremen geblitzt.
Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h. Die Behörde erließ einen Bußgeldbescheid über € 160,00 Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Nach Einspruchseinlegung wurde das Verfahren an das Amtsgericht Wildeshausen abgegeben.
Im Laufe des Verfahrens wurden zwei fachlich sehr versierte vereidigte Sachverständige für Verkehrsmesstechnik mit der technischen Begutachtung des Messvorgangs beauftragt.
Im Termin zur Hauptverhandlung wurden die beiden Sachverständigen angehört. Im Endergebnis verblieben Zweifel an der Verwertbarkeit der Messung. Das Amtsgericht stellte schließlich das Verfahren ein - Bußgeld und Fahrverbot waren damit Geschichte.
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Fazit:
Geschwindigkeitsüberschreitungen, gemessen mit ESO ES 3.0 sind technisch überprüfbar. In dem vorliegenden Fall hat sich die außergerichtlich und schließlich -gerichtlich angeordnete- Begutachtung durchaus gelohnt.
Tags: geblitzt, eso 3.0, Einseitensensor