keine Rettungsgasse gebildet: Bußgeld und Punkteeintrag; auch Fahrverbot möglich
Früher noch vom Verwarnungsgeld ohne Punkte, ab jetzt Bußgeld ; auch mit Fahrverbot. Hier sind die entsprechenden Änderungen der StVO ab dem 13.10.2017:
- keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet: € 200,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER
- keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Behinderung : € 240,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot
- keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Gefährdung: € 280,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot
- keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Unfallverursachung: € 320,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot
Auch ist die Behinderung von Einsartzfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn (auch Martinshorn genannt) jetzt bußgeldbewehrt:
- einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschafft: € 240,00 Bußgeld, 2 Punkte FAER, 1 Monat Fahrverbot
- einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschafft mit Gefährdung: € 280,00 Bußgeld, 2 Punkte FAER, 1 Monat Fahrverbot
- einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschafft mit Unfallverursachung: € 240,00 Bußgeld, 2 Punkte FAER, 1 Monat Fahrverbot
Tags: Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Rettungsgasse