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Geblitzt! Blitzerfoto ist unscharf und kontrastarm? Gesicht teilverdeckt?

 

Es wird viel geblitzt. Oft auch bei Dunkelheit und bei schlechtem Wetter. Manche Messtellen sind nicht so "ideal" ausgewählt worden, mit der Folge, dass die Fotoqualität der Beweisbilder (Fahrerfotos) manchmal schlecht ist. 

Nicht selten kommt es vor, dass die im Rahmen einer Anhörung im Bußgeldverfahren auf dem Anhörungsbogen abgedruckten Fahrerfotos von schlechter Qualität sind. Manche Fahrerbilder sind unscharf, und/oder kontrastarm. Bei manchen Beweisfotos sind die dort abgebildeten Gesichter teilweise verdeckt, z. B. durch den Rückspiegel, die Sonnenblende, das Lenkrad oder auch einer im Moment der Aufnahme den Gesichtsbereich teilverdeckenden Hand. Es kommt auch vor, dass der zum Aufhellen des Beweisbildes eingesetzte Blitz störende Reflexionen auf der Windschutzscheibe verursacht hat, die eine Fahreridentifikation erschweren. Manchmal erlassen Bußgeldbehörden auch Bußgeldbescheide auf der Grundlage von Fahrerfotos, bei welchem man fast nichts erkennen kann. Voraussetzung für eine Fahreridentifikation ist bei Schweigen des Betroffenen jedoch die Erkennbarkeit von - möglichst vielen -  morphologischen Gesichtsmerkmalen.

Geht es um Punkte in Flensburg, oder auch um ein Fahrverbot, kann eine versierte Verteidigung sinnvoll sein. Spätestens der Richter muss im Falle einer Verurteilung nämlich begründen, warum er meint, den Betroffenen trotz schlechter Qualität identifizieren zu können. 

Je schlechter die Fotoqualität,  umso höher sind dabei die Anforderungen an die Begründung des Urteils. Bei schlechter Bildqualität und /oder (Teil)Verdeckungen bestehen daher oft gute Chancen, ein Verfahren zur Einstellung zu bringen oder einen Freispruch zu erhalten.

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Tags: Fahrerfoto, Fahreridentifikation, Gesichtsmerkmale, Beweisbild