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Gelasert mit Riegl FG-21 P - Abstand zum Verkehrszeichen zu gering - Verfahren eingestellt

Der Fall:

Ein Mandant wurde in Oberhessen gelasert, und zwar mit derm Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21 P. Der Vorwurf: 29 km/h zu schnell bei erlaubten 60 km/h. Es erging ein Bußgeldbescheid mit € 80,- Geldbuße und einem Punkt in Flensburg. Die Messstelle befand sich in Heskem vor einem Kreisverkehr; die auf den Kreisel zufahrenden Fahrzeuge wurde gemessen. Die Besonderheit dem Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG 21-P ist, dass weder ein Video, noch Fotos zur Beweisführung gefertigt werden. Bei der Überprüfung der Messung kam heraus, dass die Richtlinien für die Verkehrsüberwachung in Hessen nicht eingehalten wurden. Hiernach soll der Abstand zwischen geschwindigkeitsbeschränkendem Verkehrsschild und der Messung mindestens 100 Meter betragen. Der Mandant wurde in einer Distanz von nur 8,2 Meter hinter dem Verkehrsschild (60 km/h) gemessen.

Die Entscheidung:

Insgesamt wurden 12 Fahrzeuge gemessen, keines davon erst 100 Meter nach dem Verkehrsschild. Ein Fahrzeug wurde sogar 0,5 Meter hinter der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h gemessen. Insgesamt lag eine richtlinienkonforme Messung bei der gegenständlichen Messreihe nicht vor. Hinzu kam noch, dass wenige Meter vor dem 60er-Schild ein großer Vorwegweiser der Fahrtrichtungen des Kreisverkehrs angebracht war mit noch zwei weiteren Verkehrsschildern, auf die man bei einer Heranfahrt und Orientierung schaut, wobei man das 60er-Verkehrszeichen schnell übersehen kann. Das Amtsgericht Marburg stellte das Verfahren schließlich ein.

Fazit:

Messungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG 21-P sollten kritisch betrachtet werden,. Das Geschwindkeitsmessgerät ist bis zu einer Distanz vom 1000 m bei einer Messung des heranfahrenden oder abfliessenden Verkehrs zugelassen. Oft wird damit außerorts gemessen; auch werden Motorradfahrer gerne gemessen. Ein besondes Augenmerk sollte man daher auf die Distanz des Messgeräts zu dem gemessenen Fahrzeug unter Berücksichtigung des Standorts der geschwindigkeitsbeschränkenden Beschilderung legen.

Tags: gelasert, Riegl FG-21P, Richtlinien