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Dashcam-Aufnahmen sind als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess nach Verkehrsunfall verwertbar

Der Fall:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun über die Verwertbarkeit von Dash-Cam-Aufnahmen von einem Verkehrsunfall entschieden. Der Unfallgeschädigte hatte keinen Zeugen und wollte die von seiner Dashcam (oft auch als Autokamera bezeichnet) gefertigten Bildaufnahmen als Beweismittel in den Prozess einführen. In erster und zweiter Instanz verlor er zum Teil, da die Aufzeichnungen nicht als Beweismittel zugelassen wurden. Er  bekam daher zunächst nur 50% seines Schadens  zugesprochen. 

 

Das Urteil:

Der BGH sah dies jedoch anders. Nach seiner Auffassung seien die Aufnahmen einer Dashcam zwar datenschutzrechtlich unzulässig, aber im konkreten Fall dennoch verwertbar. Der BGH brachte zum Ausdruck, dass das Interesse des Geschädigten an der Aufklärung des Unfalls höher zu bewerten sei als das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners. Der BGH machte aber auch klar, dass es immer auf den Einzelfall ankomme.

Quelle: Urteil des BGH vom 15. Mai 2018 – AZ: VI ZR 233/17

Fazit:

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Tags: Dashcam, Beweismittel, Dash-Cam, Bildaufnahmen