Geblitzt! Was tun?
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Geplante StVO-Novelle: Kfz über 3,5 to Schrittgeschwindigeit beim Abbiegen nach rechts - bei Verstoß droht ein Punkt!

Geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO): Wer mit einem Kfz über 3,5 (z.B. Transporter, LKW) rechts abbiegt und schneller als Schrittgeschwindigkeit - also 9-11 km/h - fährt, muß nach Inkrafttreten der StVO-Novelle  2020 mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Hinzu kommt der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.  Damit soll der Radverkehr gestärkt und die Verkehrssicherheit verbessert werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Polizei dadurch die innerstädtischen Verkehrskontrollen, die oft Gurtverstöße und sog. Handyverstöße aufdecken sollen, entsprechend erweitert werden. Aber wie wird ermittelt, ob man mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 to tatsächlich beim Rechtsabbiegen die vorgeschriebee Schrittgeschwindigkeit überschritten hat?

Problematisch ist, dass einige Tachos erst mit 20 km/h beginnen...Wird die Geschwindigeit geschätzt? Wird man geblitzt? Geht das überhaupt in einer engen Kurve?  Erst ab Ende 2020 sind voraussichtlich erste Gerichtsurteile zu erwarten.

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei dem Vorwurf des Rechtsabbiegens mit höherer Geschwindgkeit als Schrittgeschwindigkeit?

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Tags: rechtsabbiegen, Schrittgeschwindigkeit, abbiegen nach rechts