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StVO-Novelle voraussichtlich unwirksam! Fahrverbote dürfen nicht verhängt werden!

Wir berichteten bereits hier über die ab dem 28.04.2020 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung. Durch verschiedene Verschärfungen läuft man Gefahr, schneller seinen Führerschein für ein Fahrverbot abzugeben.

Besonderes signifikant sind die Verschärfungen:

  • 1 Monat Fahrverbot ab 21/km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
  • 1 Monat Fahrverbot ab 26/km/h Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 
  • 1 Monat Fahrverbot beim Verstoß gegen Bilden einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr oder Stau

 

Nach Auffassung vieler Rechtsexperten ist die Novelle aufgrund eines Formfehlers unwirksam!

Vor diesem Hintergrund bestehen gute Erfolgsaussichten in der Verteidigung in Fahrverbotsfällen der neuen Regelung!

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit?

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Tags: Fahrverbot, Führerschein , StVO-Novelle