ACHTUNG! Ab 28.04.2020 Führerschein weg (Fahrverbot) bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
Jetzt ist es amtlich:
Schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h: Bußgeld € 80,- , ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER) droht ein Monat Fahrverbot! Die StVO-Novelle tritt am 28.04.2020 in Kraft.
Es gibt noch weitere Verschärfungen, wie z. B.:
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 26-30 km/h: Bußgeld € 80,- 1 Monat Fahrverbot
- Fahrverbot ebenfalls schon beim Verstoß gegen Bilden einer Rettungsgasse: Bußgeld € 240,- zwei Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und ein Monat Fahrverbot. Die Bußgelder erhöhen sich bei Behinderung (€ 280,-) , Gefährdung (€ 300,-), Sachbeschädigung (€ 320,-)
- Missachtung der Schrittgeschwindigkeit beim innerörtlichem Rechtsabbiegen für Kfz über 3,5 t : Bußgeld € 70,- und ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
- Parken auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe; verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen, jeweils mit Behinderung: Bußgeld € 70,- und ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
- Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeit und dabei ein Überholverbot nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt: Bußgeld € 150- und ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER); mit Gefährdung zusätzlich ein Monat Fahrverbot
- Fahren mit einem E-Scooter auf Gehwegen: Bußgelder bis € 100,- (Punkte gibt´s ab Bußgelder von € 60,- an aufwärts)
- Auto-Posing: Bußgelder bis € 100,-; 1 Punkt im FAER
Quelle: BMVI aktuell
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Tags: Fahrverbot, Rettungsgasse, Führerschein , E-Scooter