Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!
  • gericht-sachverstaendiger-begutachtung

    „LEIVTEC XV3: Stufeneffektbedingte Fehlmessungen können auftreten!“

    Seit 2009 zugelassen, ist das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 deutschlandweit im Einsatz. Sachverständige der DEKRA haben jetzt in zwei Messveranstaltungen im August und Septeber 2020 herausgefunden, dass bei Messungen durch Stufeneffekt - teils weit über die Verkehrsfehlergrenze hinausgehendende - Messfehler aufgetreten sind!

    Lesen Sie den kompletten Sachverhalt!
  • gericht-sachverstaendiger-begutachtung

    „In Heuchelheim bei Gießen geblitzt mit Poliscan Speed F1 HP? - Eine Überprüfung kann sich lohnen!“

    Eine Mandantin erhielt einen Bußgeldgescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Messung erfolgte mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed F1 HP stationär.

    Lesen Sie den kompletten Sachverhalt!
  • gericht-sachverstaendiger-begutachtung

    „Möglichkeit des Wegfalls des Fahrverbots wegen Härtefalls (Arbeitsplatzverlust) muss korrekt geprüft werden“

    Gegen den Betroffenen erging ein Bußgeldbescheid wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von THC mit einer Geldbuße von € 500,- und einem Monat Fahrverbot.

    Lesen Sie den kompletten Sachverhalt!
  • grafik-seminar

    Firmenseminar: „Geblitzt was tun?“

    Der Umgang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Unternehmen mit Firmen- und/oder Dienstfahrzeugen werden oft täglich mit Verkehrsordnungswidrigkeiten konfrontiert.

    Hier geht es weiter zum Seminarinhalt!

  • blitzer-slider

    „Blitzer-Info“

    Funktion, Einsatz, Messfehler

    Vorstellung der aktuell in Deutschland eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte und Hinweise auf mögliche Fehlerquellen bei den jeweiligen Geräten.

    Hier geht es zu weiteren Informationen!

hier-hilft-der-fachanwalt

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
06441 3078677

RA Romanus Schlemm nutzt unter dem Benutzernamen "geblitzt" den Microblogging-Dienst Twitter, um aktuelle Entwicklungen im Verkehrsrecht bekannt zu geben.
Interessant für alle, die schon mal geblitzt worden sind ...

Werden Sie unser "follower" unter http://twitter.com/geblitzt und verpassen Sie keinen Hinweis mehr von
www.geblitzt-was-tun.de

RA Schlemm twittert

Twitter response: "Could not authenticate you."