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Amtsgericht Ludwigslust - Videoaufzeichnung VKS unzulässig, Verfahren eingestellt

Wir berichteten bereits mehrfach über die überraschende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009, welche einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß aufhob, da das Tatfoto bzw. die Videosequenz verdachtsunabhängig durch Video-Fotografieren des Verkehrs gewonnen wurde.


Die Amtsgerichte Lünen, Gifhorn und Ludwigslust hatten entschieden, dass ein Tatfoto, welches aufgrund einer - ebenfalls verdachtsunabhängigen - Verkehrsüberwachung durch Videoaufzeichnung (Typ VKS Vidit) und somit unter Verstoß gegen ein verfassungsrechtlich begründetes Beweiserhebungsverbot gewonnen wurde - nicht verwertet werden darf.


Mit dem Verkehrsüberwachungssystem VKS / Vidit können sowohl Geschwindigkeits- als auch Abstandsmessungen durchgeführt werden.

Das Amtsgericht Ludwigslust hält offenbar konsequent an seiner Rechtsprechung fest. Auch am 19.02.2010 hat es ein Verfahren, in dem eine Messung mit VKS erfolgte, durch Beschluß (Aktenzeichen 126 Js 2961/10 OWi StA SN) eingestellt. In diesem Fall ging es um den Vorwurf einer Abstandsunterschreitung auf der BAB 24, Richtung Hamburg bei km 52,192. Die Geldbuße von 180,- EUR und das einmonatige Fahrverbot sind damit vom Tisch.

Beschluss des AG Ludwigslust Az. 169 Js 2961/01 OWi StA SN zum Download

Dieser Fall zeigt, dass die Bußgeldbehörde des Landkreises Ludwigslust offenbar von der aktuellen Rechtsprechung unbeeindruckt ist; das zuständige Gericht jedoch zugunsten der Betroffenen entscheidet.