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In Hessen geblitzt? OLG Frankfurt straft kommunale Blitzerpraxis ab

Der Fall:

Wir berichteten hier über den Freispruch eines Mandanten, welcher von einem stationären Geschwindigkeitsmessgerät des Typs eso ES 3.0 im Vogelsbergkreis geblitzt wurde. Das Amtsgericht Alsfeld sprach den Mandanten frei, weil nach Auffassung des Amtsgerichtes die zuständige städtische Ortspolizeibehörde die betreffende Geschwindigkeitsmessung gegen geltendes Recht von einem privaten Dienstleister hat durchführen lassen. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsbeschwerde ein.

 

Die Rechtsbeschwerde - Entscheidung durch den Bußgeldsenat des OLG Frankfurt

Das Oberlandesgericht machte unmißverständlich klar, dass die durch die Messung gewonnenen Beweismittel rechtsfehlerbehaftet waren, weil sie nach Auffassung des OLG nicht auf rechtsstaatliche Weise erzielt und bewertet worden sind. Es vertrat die Auffassung, dass der Bürgermeister der betreffenden Stadt als zuständige  Ortspolizeibehörde unter bewusster und gewollter Umgehung zwingender gesetzlicher Vorschriften Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet habe, bei denen die Beweismittel nicht durch den Hoheitsträger, sondern durch einen sog. privaten Dienstleister erhoben worden sind. Kein Wunder, dass das Oberlandsgericht Anlass zur Besorgnis hatte, wenn im Bereich kommunaler Verkehrsüberwachung eindeutige gesetzliche Grundlagen, ministerielle Erlasse und auch gerichtliche Entscheidungen nicht mit der notwendigen Sorgfalt beachtet würden.

Das OLG entschied diesen Fall aber abschließend nicht selbst. Es folgte eine Zurückverweisung an das Amtsgericht Alsfeld. Das OLG gab dem Amtsgericht aber eine "Segelanweisung" mit auf den Weg. (Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurts vom 26. April 2017, Aktenzeichen 2 Ss-Owi 295/17)

 

Die Entscheidung des Amtsgericht Alsfelds nach Zurückverweisung

Nach unserer schriftlichen Stellungnahme stellte das Amtsgericht Alsfeld das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein.

 

Fazit

Erfreulich für den Mandanten: € 160,- Bußgeld gespart, 2 Punkte in Flensburg vermieden (die würden 5 Jahre im Fahrerlaubnisregister in Flensburg verbleiben) und auch kein einmonatiges Fahrverbot.

Eine solche Praxis kommunaler Verkehrsüberwachung wurde jetzt durch das OLG Frankfurt abgestraft.

Sollten Sie in Hessen von dem Regierungspräsidium Kassel nach einer Geschwindigkeitsmessung einer Ordnungsbehörde (also stationärer oder mobiler Blitzer einer Stadt oder Gemeinde, die diesbezüglich mit privaten Dienstleistern zusammen arbeitet) eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, dann könnte eine versierte Verteidigung durchaus lohnenswert sein.

 

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Romanus Schlemm gerne an.

 

 

Tags: geblitzt, Blitzer, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Hessen , kommunale Verkehrsüberwachung