In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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Wir berichteten bereits über Verfahrenseinstellungen bezüglich des Geschwindigkeits-Abstands Messsystems VKS 3.01.
Das Amtsgericht Arnstadt stellte erneut in Verfahren ein, da es zu dem Ergebnis kam, dass die durchgeführte Messmethode mit dem System VKS 3.01 das Recht des Betroffenenfahrers auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Manche haben es schon erlebt, nach der Urlaubsrückkehr flattert ein "Knöllchen" aus dem Ausland als unliebsame Urlaubserinnerung ins Haus. Bisher ist in Deutschland i.d.R. bzw. oft nichts passiert, wenn man dieses nicht bezahlt hat. Das wird jetzt anders:
Es ist noch nicht lange her, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde wegen einer Geschwindigkeitsmessung mit der Geschwindigkeitsmessanlage ESO ES 3.0 hat "abblitzen" lassen. Wir berichteten darüber (AZ - 2 BvR 759/10).
Jetzt hat sich das Bundesverfassungsgericht mit einem Fall einer Videoaufzeichnung einer vorgeworfenen Abstandsunterschreitung befasst: