Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.

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AG Arnstadt: Messung mit VKS 3.01 - Verfahrenseinstellung wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

Wir berichteten bereits über die überraschende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009, welche einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß aufhob, da das Tatfoto bzw. die Videosequenz verdachtsunabhängig durch Video-Fotografieren des Verkehrs gewonnen wurde.

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AG Bocholt: ESO ES 3.0 Dokumentation des Messvorgangs zweifelhaft - Verfahren eingestellt

Wir berichteten bereits über Verfahren des Amtsgerichts Gießen (AZ: 5214 OWI – 104 Js 30766/09), und des Amtsgerichts Zerbst Beschluss vom 17. Mai 2010 (AZ 8 Owi 128/10) und des RP Kassel betreffend Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät ESO ES 3.0.

Es gab einen Freispruch und Verfahrenseinstellungen, da zum Zeitpunkt der Messung das Geschwindigkeitsmessgerät mit einer veralteten Software (Version 1.001) betrieben wurde und somit die Messung nicht verwertbar war.

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Bundesverfassungsgericht spricht „Machtwort“ bezüglich der Verwertung von Blitzerfotos

Wir berichteten bereits über die knapp einjährige “Blitzer”-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009

Hierauf erfolgten bekanntlich viele Freisprüche und Verfahrenseinstellungen durch die Instanzengerichte. Auch meldeten sich viele Oberlandesgerichte zu Wort mit dem „Trend“, die Verwertung der im Rahmen von elektronischen Geschwindigkeitsmessungen gefertigten Fotos zuzulassen und kein Beweisverwertungsverbot anzunehmen.

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Wieder ESO ES 3.0 - mit veralteter Software, diesmal im ersten Quartal 2010!

Wir berichteten bereits über Verfahren des Amtsgerichts Gießen (AZ: 5214 OWI – 104 Js 30766/09), und des Amtsgerichts Zerbst Beschluss vom 17. Mai 2010 (AZ 8 Owi 128/10) betreffend Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät ESO ES 3.0.

Es gab einen Freispruch und eine Verfahrenseinstellung, da zum Zeitpunkt der Messung das Geschwindigkeitsmessgerät mit einer veralteten Software (Version 1.001) betrieben wurde und somit die Messung nicht verwertbar war.

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AG Zerbst: Verfahrenseinstellung bei Geschwindigkeitsmessung mit einem Einseitensensor ESO ES 3.0 wegen veralteter Software

Wir berichteten bereits über ein Verfahren des Amtsgerichts Gießen (AZ: 5214 OWI – 104 Js 30766/09), welches eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ESO ES 3.0 zu beurteilen hatte. Nachdem der Messvorgang gerügt wurde, hat ein gerichtlich bestellter Sachverständiger den Messvorgang überprüft. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass das zum Einsatz gekommene Messgerät eso Einseitensensor ES 3.0 zum Zeitpunkt der Messung mit einer zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr zugelassenen Software (Version 1.001) betrieben wurde.
Das Amtsgericht hatte das Messergebnis verworfen und den Autofahrer freigesprochen.

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