In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed erneut vor Gericht abgeblitzt
Weitere zwei Gerichte, die die Messungen mit Poliscan Speed anzweifeln - zugunsten des Angeklagten...
Das Amtsgericht Solingen hat in dem Verfahren Az. 23 Owi-81 Js 2227/08-75/08 (via verkehrsanwaelte.de) am 02.04.2009 einen Autofahrer freigesprochen, welcher von einem mobilen Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed geblitzt worden war.
Wir berichteten bereits mehrfach über die überraschende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 11.08.2009, welche einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß aufhob, da das Tatfoto bzw. die Videosequenz verdachtsunabhängig durch Video-Fotografieren des Verkehrs gewonnen wurde.
Das OLG Oldenburg hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem aufgrund einer Videomessung auf der Autobahn einem Autofahrer ein zu geringer Abstand vorgeworfen wurde. In seinem Beschluss vom 27.11.2009 (AZ Ss Bs 186/09) hat das OLG entschieden, dass Messergebnisse aus einer (Dauer) - Videoüberwachung an Autobahnen vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden können.
Der BGH hatte über die Rückgabe eines telefonisch bestellten Radarwarngeräts zu entscheiden. In dem Fall bestellte die Klägerin per Telefon den für Deutschland codierten Radarwarner. Das Radarwarngerät wurde per Nachnahme geliefert; 10 Tage nach der Lieferung sandte die Klägerin jedoch das Gerät an die Verkäuferin zurück und verlangte Kaufpreisrückerstattung. Die Verkäuferin verweigerte die Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises.
Wir berichteten bereits über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches ein Bußgeldbescheid betreffend einer Geschwindigkeitsmessung durch Videoaufzeichnung mit dem Verkehrskontrollsystem Typ VKS aufgehoben hat.
Nun gibt es eine erste Entscheidung eines Amtsgerichts (AG Grimma) vom 31.08.2009, Aktenzeichen: 3 OWI 166 JS 35228/09, betreffend eines anderen Geschwindigkeitsmessverfahrens, nämlich ESO ES 3.0 (Einseitensensor bzw. Lichtschranke).