In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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Entschädigung auf Neuwagenbasis nach Verkehrsunfall nach Kauf von fabrikneuem Ersatzfahrzeug
Der Geschädigte, dessen neuer PKW erheblich beschädigt worden ist, kann den ihm entstandenen Schaden nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat.
Der BGH hatte am 09.06.2009 den Fall eines Verkehrsunfalls zu entscheiden, bei welchem ein Pkw beschädigt wurde, welcher zum Unfallzeitpunkt erst 607 km auf dem Tacho hatte.
Aufatmen: Vorläufig keine Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland
Bundesjustizministerin Zypris bestätigte bei einer ADAC Rechtskonferenz am 22.06.2009 in Berlin, dass das Umsetzungsgesetz zum Rahmenbeschluss über die Vollstreckung ausländischer Geldbußen und Geldstrafen in dieser Legislaturperiode nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird.
Autovermieter bieten häufig unterschiedliche Tarife für die Vermietung von Pkw an, Normaltarife und spezielle - in der Regel deutlich teurere - Unfallersatztarife. Wer hier als Geschädigter nicht aufpasst, kann Probleme bei der Unfallregulierung bekommen. Jedoch haben Autovermieter eine Aufklärungspflicht.
Im Gegensatz zu bisher im Einsatz befindlichen Verkehrsüberwachungsanlagen, wie die z.B. als „Blitzer“ bezeichneten „Radarfallen“ oder Einseitensensormessgeräte, handelt es sich bei „Section Control“ (Abschnittskontrolle) um eine Art „Streckenradar“, welches die Durchschnittsgeschwindigkeit einer bestimmten Strecke ermittelt. Damit können auch diejenigen erfasst werden, die kurz vor einer Radarfalle stark in die Eisen gehen, um anschließend wieder zu beschleunigen. Selbst Abstandsmessungen sollen möglich sein.
Das Amtsgericht Mannheim hatte am 21. Januar 2009 ein Verfahren betreffend des Messgeräts „PoliScan Speed“ eingestellt, da ein gerichtlich bestellter Sachverständiger zu dem Ergebnis kam, dass nach seinerzeitigem Sachstand die Messung mit „Poli Scan Speed“ nicht ausreichend zuverlässig nachgeprüft werden könne, um mögliche Fehler auszuschließen.