In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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Mit eso ES 3.0 geblitzt - Verfahrenseinstellung und kein Fahrverbot
Ein Mandant wurde mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 außerorts im Raum Bremen geblitzt.
Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h. Die Behörde erließ einen Bußgeldbescheid über € 160,00 Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Nach Einspruchseinlegung wurde das Verfahren an das Amtsgericht Wildeshausen abgegeben.
Ein Mandant wurde mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 innerorts in Hüttenberg geblitzt. Das Beweisfoto zeigte einen PKW in Heckansicht.
Es erging wegen des Vorwurfes der Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h ein Bußgeldbescheid über € 160,00 Bußgeld, 3 Punkten (Anm.: 3 alte Punkte im VZR = 2 neue Punkte im FAER) in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Nach Einspruchseinlegung wurde das Verfahren an das Amtsgericht Wetzlar abgegeben.
Nach entsprechendem Beweisantrag wurde der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Verkehrsmesstechnik Dipl.-Ing. Roland Bladt, Hohenahr, mit der technischen Begutachtung des Messvorgangs beauftragt.
Auf der Rheinbrücke "Fleher Brücke" ( A 46) bestand eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h. Diese wurde ab dem 10.09.2010 wegen Brückenbauarbeiten mit dem Zusatzschild "Brückensanierung" angeordnet. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Lärmschutzes gegeben seien. Am 10.06.2014 teilte der für die Bauarbeiten zuständige Landesbetrieb Straße.NRW mit, dass aktuell keine Bau- bzw. Sanierungsarbeiten stattfänden und weitere Arbeiten erst für das 3. Quartal 2015 geplant seien.
Eine Mandantin wurde mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed auf der A 66 geblitzt. Es wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaftenum 38 km/h (nach Abzug der Toleranz) vorgeworfen. Im Verfahren vor der zuständigen Bußgeldbehörde erging ein Bußgeldbescheid über € 120,00 Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Das Beweisfoto war von relativ guter Qualität; eine Fahreridentifikation war damit möglich.
Nach Einspruchseinlegung erfolgte Abgabe an das Amtsgericht Frankfurt.
Ein Mandant wurde mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 (Softwareversion 1.003) in der Gemarkung Rauschenberg/Ernsthausen geblitzt.
Es erging wegen des Vorwurfes der Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h ein Bußgeldbescheid über € 140,00 Bußgeld, 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Im Rahmen der Begutachtung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik kam dieser u.a. zu dem Ergebnis, dass der gemessene Seitenabstand nicht innerhalb der von der PTB festgelegten zulässigen Toleranz von ± 1 m plausibel sei.